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   OVG Niedersachsen, 02.10.1997 - 4 O 1757/97   

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https://dejure.org/1997,11316
OVG Niedersachsen, 02.10.1997 - 4 O 1757/97 (https://dejure.org/1997,11316)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02.10.1997 - 4 O 1757/97 (https://dejure.org/1997,11316)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02. Oktober 1997 - 4 O 1757/97 (https://dejure.org/1997,11316)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 10 Abs. 3 S. 2 BSHG; § 188 S. 2 VwGO
    Gerichtskostenfreiheit; Sozialstation; Sozialhilfe; Wohlfahrtspflege

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gerichtskostenfreiheit; Sozialstation; Sozialhilfe; Wohlfahrtspflege

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FEVS 48, 298
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Niedersachsen, 23.10.1996 - 4 L 3258/95

    Sozialhilfe; Gestaltungsspielraum der Schiedsstelle; Überprüfbarkeit; Einigung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.10.1997 - 4 O 1757/97
    So zählen zum Beispiel auch Verfahren wegen Vereinbarungen der Träger der Sozialhilfe mit Einrichtungsträgern und Entscheidungen der Schiedsstelle über die "Pflegesätze" gemäß § 93 f. BSHG zum Sachgebiet der Sozialhilfe (st. Rspr. d. Sen., z.B. Urt. v. 23.10.1996 - 4 L 3258/95 -).
  • OVG Niedersachsen, 21.05.1999 - 12 O 1998/99

    Gerichtskostenfreiheit; Jugendhilfe; Erlaubniserteilung

    Entsprechend ist der ebenfalls in § 188 Satz 1 VwGO verwandte Begriff der "Sozialhilfe" in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung dahin eingeordnet worden, dass hierunter alle Streitigkeiten fallen, die aufgrund des Bundessozialhilfegesetzes zu beurteilen sind, etwa auch Streitigkeiten über die Bemessung von Pflegesätzen (vgl. 4. Senat des Nds.OVG, Urt. v. 23.10.1996 - 4 L 3268/95 - Urt. v. 23.10.1996 - 4 L 3258/95 -), über Zuwendungen der Träger der Sozialhilfe (4. Senat des Nds. OVG, Beschl. v. 2.10.1997 - 4 O 1757/97 -, FEVS 48, 298) oder über die Erstattung zwischen Trägern der Sozialhilfe (BVerwG, Urt. v. 28.11.1974 - BVerwGE V C 18.74 -, BVerwGE 47, 233, 238; Urt. v. 14.10.1998 - BVerwG 5 C 2.98 -, ZFSH/SGB 1999, 217); denn das zeigt die allgemeine Fassung der Vorschrift auf, die auf die objektive Zugehörigkeit des Klagebegehrens zu einem der genannten Rechtsgebiete abhebt und aus Gründen der Vereinfachung eine umfassende "Pauschalregelung" trifft.
  • OVG Niedersachsen, 29.10.1997 - 4 L 6882/95

    Zuwendungen für die Beschäftigung arbeitsloser Sozialhilfeempfänger;;

    Es handelt sich nicht um einen allgemeinen Subventionsrechtstreit (vgl. dazu Hess. VGH, Beschl. v. 8. Mai 1995 - 6 TJ 1169/95 -, zit. nach Juris), sondern um einen Rechtsstreit auf dem Gebiet des Sozialhilferechts, da die streitige Förderung zur Erfüllung von Aufgaben gewährt wird, die nach § 19 BSHG zu erfüllen sind (ebenso für Zuwendungen an die Verbände der freien Wohlfahrtspflege für ihre Tätigkeit auf dem Gebiet der Sozialhilfe: Senat, Beschl. v. 2. Oktober 1997 - 4 O 1757/97 m.w.Nw.).
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